Eltern mit einem langen Arbeitstag haben entweder Schwierigkeiten, Kitas mit passenden Öffnungszeiten zu finden – oder sie erleben in Randstunden zu große Gruppen und fragen sich besorgt, ob das für ihre Kinder eigentlich gut sein kann.
Das liegt daran, dass im Kita-Gesetz lediglich der Anspruch einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden für Kinder im Alter bis zur Einschulung festgeschrieben ist und darauf hingewiesen wird, dass die Betreuungszeit in der Regel zehn Stunden nicht überschreiten sollte. Nicht geregelt ist jedoch die Refinanzierung des Landes anhand des tatsächlichen Betreuungsbedarfs und der dementsprechend notwendigen längeren Öffnungszeiten, d.h. Kindertagesstätten bekommen derzeit das Personal für familiengerechte Öffnungszeiten nicht finanziert. Deshalb schließen die Einrichtungen entweder zeitig oder in den Randzeiten weicht die Gruppengröße enorm vom vorgegebenen Betreuungsschlüssel ab. Darum hat die CDU-Fraktion mit den Grünen bereits im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt damit Kitas mehr Personal für die Kinder erhalten, die acht Stunden und länger betreut werden. Auf diese Weise werden Stellen für 1.700 Erzieher/innen finanziert.
Dies wurde von ROT-ROT abgelehnt!
Die Beitragsfreiheit für die Eltern ist ein guter Weg, aber die Verbesserung der Qualität und die gute Finanzierung unserer Kitas, der Erzieherinnen und Erzieher darf nicht so sträflich vernachlässigt werden.
Michael Schierack