Pressemitteilung: Bezahlkarte einführen – Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen
Die CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat einen Antrag zur Einführung und Ausgestaltung der Bezahlkarte für Asylbewerber eingebracht und fordert die konsequente Umsetzung des Sachleistungsprinzips bei der Versorgung von Asylbewerbern, um Push-Faktoren für illegale Migration zu reduzieren.
Dazu erklärt der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Cottbus, Martin Ruske:
„Der aktuelle Zustrom an Flüchtlingen bringt unsere Kommunen weiterhin an die Belastungsgrenze. Um die Flüchtlinge, die anerkannt schutzbedürftig sind und unsere Unterstützung dringend brauchen, erfolgreich integrieren zu können, benötigen wir ausreichend Ressourcen wie Wohnraum und Sprachkurse. Dafür müssen wir Anreize für eine ungesteuerte Migration nach Deutschland senken. Dazu zählt auch schnellstmögliche Einführung der Bezahlkarte. Wir haben uns als CDU darauf verständigt, dass diese auch die Asylbewerber, die Sozialhilfeleistungen (sogenannte Analogleistungen) aufgrund eines schon längeren Aufenthaltes in Deutschland anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bei der Ausgabe der Bezahlkarten zwingend mitberücksichtigt werden. Der monatliche Barverfügungsbetrag der Bezahlkarte für alle Asylbewerber und Analogleistungsempfänger ist auf 50,00 Euro zu begrenzen.“
Erfolgreich für Cottbus – die CDU-Kandidatinnen und Kandidaten für ein starkes, zukunftssicheres Cottbus.